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Steuern - Abzüge und %-Sätze

Steuern sind ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftssystems und jeder Einzelne ist verpflichtet, sie zu zahlen. Damit Sie als Unternehmen oder Privatperson jedoch die richtigen Steuern bezahlen, ist eine effektive Steuerplanung unverzichtbar. Als erfahrenes Unternehmen im Bereich Steuern bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Betreuung an.

Ein zentraler Aspekt der Steuerplanung sind die Abzüge, die bei der Berechnung Ihrer Steuerlast berücksichtigt werden. Hier gilt es, alle relevanten Faktoren im Blick zu behalten. Dabei berücksichtigen wir auch die verschiedenen %-Sätze, die je nach Art der Steuer und Einkommensgruppe variieren können.



  2024 2023
 
Säule 3a – max. zulässiger Abzug mit 2. Säule 7'056 7'056
Säule 3a – max. zulässiger Abzug ohne 2. Säule
                 (max. 20 % vom Erwerbseinkommen)
35'280 35'280
     
Mindestzins auf Forderungen gegenüber Aktionär
1.5 % 1.5 %
     
Maximalzins auf Schulden gegenüber Aktionär
bis CHF 1.0 Mio 
   
bei Handels- und Fabrikationsunternehmen
bei Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften
3.75 %
3.25 %
3.75 %
3.25 %
ab CHF 1.0 Mio    
bei Handels- und Fabrikationsunternehmen
bei Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften
2 %
1.75 %
2.25 %
2.00 %
     
Für die Verzinsung von Forderungen und Schulden gegenüber den Aktionären gelten diverse Bestimmungen. Wir bitten Sie, uns im Einzelfall zu kontaktieren oder die massgebenden Sätze bei der Eidg. Steuerverwaltung abzuklären.
     
Privatanteil Geschäftsfahrzeug (auf Kaufpreis inkl. Sonderausstattungen, exkl. MWST)
Voller Vorsteuerabzug auf allen Fahrzeugen
Bezüglich Gewinn- resp. Einkommenssteuern sind die diesbezüglichen Gesetze massgebend


Per 1. Januar 2016 wurde bei der Direkten Bundessteuer die Begrenzung des Fahrtkostenabzuges für Unselbständige auf CHF 3'000 pro Jahr eingeführt. Ab Steuerperiode 2017 gilt im Kanton Aargau eine Begrenzung von CHF 7'000. Der Kanton Solothurn kennt weiterhin keine Begrenzung.

10,8 % 10.8 %

 

Vorstehende Angaben sollen eine Hilfe im Arbeitsalltag bieten. Für die Beurteilung des Einzelfalles sind die entsprechenden Gesetze massgebend.

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